AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website.
(2) Die Einstellung der Website in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website herzustellen.
2) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 bis 5.
(3) Konzeptphase:
Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der einzelnen Webseiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail-Fensters.
(4) Entwurfsphase:
Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden.
(5) Fertigstellungsphase:
Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Anbieter die Endversion der Website.
(6) Der Anbieter verpflichtet sich, die Website für die Verwendung in folgenden Browsern zu optimieren:
- Mozilla Firefox (ab Version 2.0)
- Internet Explorer (ab IE 7)
- Opera (ab Version 7)
(7) Bilddateien und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie mit den oben spezifizierten Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet.
(2) Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
(3) Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:
- Texte: in digitaler Form im Dateiformat: rtv, txt, doc
- Bilder & Grafiken: pdf, jpg, gif, png
(4) Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen:
in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet, in digitaler Form im Dateiformat: pdf, jpg, gif, png, bmp
(5) Der Kunde wird dem Anbieter die Titel der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Webseiten zur Verfügung stellen, damit Titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.
(6) Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.
(7) Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 3 dieses Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freigeben.
8) Nach Erstellung einer Basisversion der Website durch den Anbieter, die den vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 4 dieses Vertrages entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freizugeben.
§ 4 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Website auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen,
oder auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen.
(2) Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem. §6 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.
(3) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
§ 6 Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze oder Vergütung von Einzelleistungen nach Absprache.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine vertraglich zu vereinbarende Pauschalvergütung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien jeweils einen Pauschalpreis.
(3) Es handelt sich um eine steuerfreie Sonstige Leistung gem. § 19 UStG.
(4) Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen:
Kappungsgrenze:
Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden zu verständigen, sobald die bereits erbrachten Leistungen zu einer Vergütung von mehr als der vereinbarten Summe führen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Anbieter weitere Leistungen erbringen soll.
Vergütungspflichtige Mehraufwendungen sind - unabhängig von der gewählten Vergütungsart Absätze 1 und 2 – Tätigkeiten, die der Auftragnehmer nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs. 7), nach Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs.8) oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 3) aufgrund von Änderungswünschen des Kunden vorgenommen hat, soweit sich die Änderungswünsche auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind.
(5) Bei Käufen über Online-Auktionshäuser (ebay, myHammer usw.) gilt der jeweils dort angebotene Preis.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
(1) Nach Fertigstellung der Website wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
(2) Abschlagszahlungen:
Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, nach Entwicklung der Webseite auf einem unserer Server den gesamten Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen, sofern eine zeitnahe Veröffentlichung der Daten auf dem Webspace des Kunden nicht möglich ist und darüber keine Absprache getroffen wurde; oder der Kunde nicht mehr zu erreichen ist.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle verwendeten Grafiken, sofern nicht vom Kunden selbst gestellt, unser Eigentum.
Auch die verwendeten und für das jeweilige CMS erstellten Designs bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Seite bei Zahlungsverzug unzugänglich zu machen.
(4.1) Wir behalten uns vor, dem Vertragspartner bis zur Begleichung des Rechnungsbetrages lediglich einen beschränkten Zugang zum Backend des CMS zu gewähren. Diverse Optionen, wie beispielsweise das Anlegen/Editieren von Nutzerkonten, sowie das Online/Offline schalten der Site über das Content Management System stehen daher erst nach Zahlungseingang bei uns zur Verfügung.
(5) Vorkasse: Wird nichts anderes besprochen, hat der Kunde 50% des von mosellaweb.de bei Auftragserteilung genannten Endpreises für die Dienstleistung an mosellaweb.de zu entrichten.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
(2) Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
(4) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.
§ 9 Fertigstellung der Web-Site
(1) Fertigstellungstermin:
Die Parteien vereinbaren einen Fertigstellungstermin. Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages.
§ 10 Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden.
(2) Der Anbieter ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
- der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt,
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.
§ 10.1 Analyse & Texte
(1) Analyse: Die Webseiten-Analyse kostet einmalig 99,- Euro und wird nach Zahlungseingang erstellt und innerhalb von 5 Werktagen als pdf per eMail zugesandt. Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose telefonische Beratung durch Rückruf. Eine Garantie für die Verbesserung der Platzierungen in Suchmaschinen können wir nicht geben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
(2) Texte: Preise werden nach Absprache vereinbart. 50% Anzahlung werden vor Texterstellung fällig. Alle Texte werden innerhalb des abgesprochenen Zeitraums geliefert. Das Urheberrecht geht nach Zahlung & Lieferung an den Kunden über.
(3) Preise Auktionen: Bei Ersteigerung eines von uns angebotenen Artikels bei online-Auktionshäusern (myhammer, ebay, etc.) gilt der jeweils angebotene Preis. In diesem Falle verlieren hier genannte Preise ihre Gültigkeit. Dies gilt insbesondere für die Homepage-Analyse, die bei ebay für 89,- Euro angeboten wird.
§ 10.2 Widerrufsrecht
Unabhängig von den hier genannten Bedingungen erlischt das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag dann, wenn wir mit unserer Arbeit beginnen. Im Bereich Webdesign ist dies der Tag, an dem uns der Kunde Inhalte wie z.B. Grafiken, Texte, Menüpunkte schriftlich, telefonisch oder per eMail mitteilt. Das Widerrufsrecht für Texte & Homepage-Analyse erlischt mit dem Tag des Zahlungseinganges, da wir am selben Tag mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen beginnen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Trier als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Trier, den 03.11.09


